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Grundpflege und Behandlungspflege

Grundpflege

Die Grundpflege und die Behandlungspflege sind die  wichtigsten Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Zur Grundpflege gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen.

  • Körperpflege (Pflege  im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus - und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen z.B .von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Für die anspruchsvolle Behandlungspflege sind wir mit 9 examinierten Pflegefachkräften besonders gut aufgestellt. Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen und medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten sehr eng mit Hausärzten und Krankenkassen zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern.

Verordnungsfähige Leistungen:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale  Ernährung über Port
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